Elternbeirat

Grundlagen des Elternbeirats

Grundlage des Elternbeirats ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Dort heißt es in Artikel 14, Abschnitt 3: „Zur Förderung derbesseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen“. Über die konkreten Tätigkeiten gibt Art.14, Abschnitt 4 Auskunft: „Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.“

Der EB hat kein Entscheidungsrecht, aber er wird informiert und kann beratend mitwirken. Durch die Aktivität der Eltern im EB wird das Team der Kindertagesstätte von bestimmten organisatorischen Aufgaben entlastet, die der EB mit übernimmt. Diese Zeit kommt damit den Kindern wieder zugute, für die die Mitarbeiterinnen damit mehr Zeit finden. Das Engagement der Eltern, die sich für den Elternbeirat zur Verfügung stellen, nutzt also nicht nur der Einrichtung an sich, sondern auch im pädagogischen Sinn allen Kindern in der Einrichtung.      

 

Aktivitäten unseres Elternbeirats

In der evang.-luth. Kindertagesstätte in Weisendorf wird der Elternbeirat für das jeweilige Kindergartenjahr immer zu Beginn des KiTa-Jahres Ende September oder Anfang Oktober bei einem Elternabend gewählt. Im Elternbeirat sind idealerweise Eltern aus allen Kita-Gruppen vertreten, so dass es in jeder Gruppe mindestens eine/n Ansprechpartner/in gibt. Der Elternbeirat trifft sich etwa alle zwei bis drei Monate, so dass es im Jahr ca. 6 bis acht Elternbeiratssitzungen gibt. Bei den EB-Sitzungen ist i.d.R. die Leitung der Kita sowie rotierend ein bis zwei weitere Mitarbeiterinnen mit anwesend.

Der Elternbeirat unterstützt das pädagogische Personal bei verschiedenen Aktionen und notwendigen Arbeiten für die helfende Hände benötigt werden, oder plant auch eigene Aktivitäten für die Kindertagesstätte, z. B.

  • Backaktion mit den Kindern zu Sankt Martin
  • Unterstützung am Laternenfest
  • Kuchen backen und Verkauf an Festen
  • Beteiligung am Pfarrgemeindefest in Kairlindach
  • Gartentag usw.

Der Erlös aus Veranstaltungen des EB kommt der KiTa und damit allen Kindern durch Finanzierung bestimmter Anschaffungen oder Veranstaltungen zugute.