Die Kirchenvorstände in Weisendorf und Rezelsdorf
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den Gemeindegliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt, zuletzt im Oktober 2024. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die 14 Jahre alt und konfirmiert sind (sonst erst ab 16 Jahre). Als Sprecher wählt jeder Kirchenvorstand eine Vertrauensperson. Für die Finanzen ist der Kirchenpfleger zuständig. Der Pfarrer als Vorsitzender gehört dem Kirchenvorstand kraft Amtes an. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind in § 21 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 2. März 1964 geregelt.
Der Kirchenvorstand Weisendorf trifft sich in der Regel einmal monatlich - zusammen mit dem Kirchenvorstand Rezelsdorf.
Zusammensetzung des gemeinsamen Kirchenvorstands für Weisendorf und Rezelsdorf:
Michael Blumenthal, Dr.-Ing. | Vertrauensperson |
Anne Claus | |
Frederic Fischer | |
Ulrike Händel | |
Oswald Jordan | Beauftragter für die Dekanatssynode |
Elfriede Kreß | |
Rolf Linzmeyer |